1. Antrag der Grundeigentümer 2. Schriftliche Ladung der beteiligten Grundeigentümer zur Grenzverhandlung 3. Bestandsaufnahme und Rückübertragung von vorhandenen Vermessungsurkunden (z.B. Pläne, Handrisse, Katastralmappe) 4. Grenzverhandlung, Festlegung, Kennzeichnung und Vermessung der Grenzen 5. Erstellung eines Planes 6. Ausfertigung des (Umwandlungs-)Bescheides 7. Eintragung im Grenzkataster