4 Vertragspartner (Kunde) des BEV
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| 4.1 |
Bestellungen, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen, erfordern die Bekanntgabe von kundenbezogenen Daten (namentlich bekannte Kunden). In Kundenservicestellen des BEV erfolgt dies durch das vollständige Ausfüllen des hierfür vorgesehenen Formulars. Im BEV-Webshop ist für eine Registrierung (registrierte Kunden) eine vollständige Eingabe von Stammdaten, eines Benutzernamens sowie eines Kennwortes (Passwort) erforderlich. |
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| 4.2 |
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten, die er im Zuge des Geschäftsverkehrs dem BEV bekannt gibt. |
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| 4.3 |
Änderungen von kundenbezogenen Daten sind von namentlich bekannten Kunden in einer Kundenservicestelle sowie von registrierten Kunden im BEV-Webshop bekannt zu geben. |
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| 4.4 |
Für die vertrauliche Behandlung seines Benutzernamens und Kennwortes ist der registrierte Kunde ausschließlich selbst verantwortlich. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang im BEV-Webshop abgewickelt werden. Durch Eingabe des korrekten Benutzernamens und des Kennwortes gilt der jeweilige Kunde dem BEV gegenüber als legitimiert. Das BEV trifft keine weitere Verpflichtung, die Identität des Kunden zu überprüfen. Das BEV haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung durch den registrierten Kunden ergeben.
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5 Allgemeine Bestimmungen für das Vertragsverhältnis
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| 5.1 |
Alle eingehenden Bestellungen des Kunden gelten stets als Angebot zum Vertragsschluss. |
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| 5.2 |
Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung an seine Vertragserklärung für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Diese Frist beginnt mit Zugang des Angebots (Bestellung) an das BEV. Auf diese Frist und auf die Bedeutung der Erklärung des Kunden wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen. |
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| 5.3 |
Die Verwendbarkeit der Daten für bestimmte Zwecke des Kunden ist nicht Vertragsbestandteil, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. |
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| 5.4 |
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des BEV auf Dritte übertragen. |
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| 5.5 |
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. |
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| 5.6 |
Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Schiffamtsgasse 1-3, 1020 Wien. Dies gilt jedoch nicht für Bestellungen des Kunden in Kundenservicestellen des BEV, welche Zug um Zug von der jeweiligen Kundenservicestelle erfüllt und vom Kunden bezahlt werden. In diesen Fällen ist die jeweilige Kundenservicestelle des BEV Zahlungs- und Erfüllungsort. |
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| 5.7 |
Für Beschwerden und Reklamationen aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Zentrale Kundenservice, Schiffamtsgasse 1-3, in 1020 Wien zuständig.
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6 Besondere Bestimmungen für das Vertragsverhältnis in Kundenservicestellen
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| 6.1 |
Die Bestellungen haben ausschließlich mit den in den Kundenservicestellen aufliegenden oder von der Homepage www.bev.gv.at herunterladbaren Bestellformularen des BEV zu erfolgen. |
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| 6.2 |
Nur ein nach den Vorgaben vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bestellformular gilt als gültige Bestellung. |
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| 6.3 |
Bestellungen sind mittels Postdienst, Telefax oder persönlich einer Kundenservicestelle des BEV zu übermitteln. |
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| 6.4 |
Das Angebot kann seitens des BEV ausdrücklich oder schlüssig (konkludent) angenommen werden, wobei eine schlüssige Annahme durch Versendung der bestellten Ware(n) erfolgt.
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7 Besondere Bestimmungen für das Vertragsverhältnis im BEV-Webshop
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| 7.1 |
Der elektronische Geschäftsverkehr mit dem BEV setzt die Verwendung eines geeigneten Browsers (siehe www.bev.gv.at) voraus. |
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| 7.2 |
Die Bestellungen sind ausschließlich über die im BEV-Webshop enthaltenen Bestellmasken möglich. |
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| 7.3 |
Ausgefüllte Bestellmasken bzw. der Warenkorb werden nach Überprüfung vom Kunden durch Mausklick bestätigt und dadurch an das BEV übermittelt. Das BEV ist nicht verpflichtet, per elektronischem Geschäftsverkehr übermittelte, verstümmelte Nachrichten zu rekonstruieren. |
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| 7.4 |
Mit Einlangen der Bestellung beim BEV erhält der Kunde eine automatische Empfangsbestätigung. |
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| 7.5 |
Nach Überprüfung der Vertragserklärung (Bestellung) erhält der Kunde im Zuge des Bestellvorganges (BEV-Webshop) eine Auftragsbestätigung iSd § 5d Konsumentenschutzgesetz (KSchG) auf die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. |
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| 7.6 |
Soweit eine Auftragsbestätigung des BEV unmittelbar nach Bestellung des Kunden erfolgen kann, erhält der Kunde eine gemeinsame Empfangs- und Auftragsbestätigung. |
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| 7.7 |
Ein gültiges Vertragsverhältnis im BEV-Webshop kommt nur durch eine ausdrückliche Erklärung (Auftragsbestätigung) des BEV an den Kunden mittels E-Mail zustande. Für diese und für die Übertragung von anderen rechtlichen Mitteilungen hat der Kunde im BEV-Webshop eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben. |
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| 7.8 |
Gültige Vertragserklärungen (Bestellungen) von registrierten Kunden sind über die Bestellhistorie bzw. Rechnungshistorie abrufbar. Nicht registrierten Kunden kann nur eine Auftragsbestätigung gemäß Punkt 7.5 übermittelt werden.
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8 Preise
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| 8.1 |
Als Verrechnungsgrundlage kommen die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung zur Anwendung, wobei Punkt 1.5 zu beachten ist. |
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| 8.2 |
Für die Herstellung von Produkten auf digitalen Datenträgern (CD, DVD) wird eine Medienpauschale von EUR 3,00 pro Bestellung einschließlich Manipulation verrechnet. Die "Austrian Map"-Produkte sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei physischen Produkten wird für das Verpackungsmaterial eine Verpackungspauschale von EUR 1,50 pro Bestellung einschließlich Manipulation in Rechnung gestellt. Für eine Standardversendung innerhalb Österreichs wird eine Portopauschale von EUR 2,50 verrechnet. Bei Lieferungen ins Ausland beträgt diese EUR 5,00. Werden Produkte per Nachnahme zugestellt, sind für den Versand innerhalb Österreichs EUR 7,50 und in das Ausland, wo diese Versandart möglich ist, EUR 9,50 zu entrichten. In diesem Fall ersetzt die Nachnahmepauschale die Portopauschale.
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9 Lieferung
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| 9.1 |
Das BEV verpflichtet sich, bestellte lagernde Produkte entsprechend den in den Kundeninformationen enthaltenen Lieferfristen, längstens aber innerhalb von 20 Tagen nach Einlangen der Bestellung dem Kunden zuzusenden oder zu übergeben. |
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| 9.2 |
Produkte, die nach Kundenspezifikationen angefertigt bzw. eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden, werden innerhalb einer mit dem Kunden zu vereinbarenden Lieferfrist bzw. mangels einer gesonderten Liefervereinbarung innerhalb von 20 Tagen übergeben. |
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| 9.3 |
Kann das BEV die Bestellung des Kunden aus wichtigen bzw. unvorhersehbaren Gründen nicht ausführen, so hat das BEV dies dem Kunden unverzüglich - längstens innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Bestellung - mitzuteilen. |
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| 9.4 |
Kann aus wichtigen bzw. unvorhersehbaren Gründen vom BEV die Lieferzeit nicht eingehalten werden, so wird der Kunde in jedem Fall vom BEV direkt kontaktiert und über die Lieferzeit Einvernehmen hergestellt. |
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| 9.5 |
Ist das BEV mit der Lieferung von Produkten in Verzug, so kann der Kunde nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. |
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| 9.6 |
Die Lieferung der Produkte, sofern diese nicht online übergeben werden können, erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste usw.). |
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| 9.7 |
Online werden Produkte mittels eines Downloadbereiches im Internet dem Kunden übermittelt. Der Downloadbereich wird dem Kunden mittels E-Mail bekannt gegeben. Dieser Downloadbereich bleibt eine Woche erhalten. |
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| 9.8 |
Gefahr und Zufall gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Transporteur (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer usw.) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang, für Vernichtung oder für Beschädigung der Produkte. |
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| 9.9 |
Gehen online übergebene digitale Daten unter oder kommen sie nur verstümmelt an, so werden die digitalen Daten vom BEV nach Verständigung durch den Kunden erneut mittels Downloadbereich zur Verfügung gestellt, sofern die Gründe für den Untergang oder für die Verstümmelung in der Sphäre des BEV liegen. |
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| 9.10 |
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist das BEV berechtigt, den entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt. |
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| 9.11 |
Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann vom BEV gesondert in Rechnung gestellt werden.
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10 Rücktrittsrecht
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| 10.1 |
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann er von einem ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien geschlossenen Vertrag unter nachstehenden Bedingungen (10.2-10.6) zurücktreten. |
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| 10.2 |
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. |
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10.3
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Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für folgende bestellte Produkte: |