In vielen Anwendungsfällen im E-Government sowie in der Geschäftswelt ist es notwendig, dass elektronische Dokumente nicht nur von der Urheberin oder vom Urheber elektronisch signiert werden, sondern dass darüber hinaus eine gesicherte Zeitinformation aufgenommen wird, die - etwa zur Wahrung von Fristen - dokumentiert, wann ein elektronisches Dokument entstanden ist oder wann es entgegengenommen wurde.
Das BEV hat einen qualifizierten Zeitstempeldienst (QZSD) eingerichtet und bietet ihn öffentlich an.Dieser Dienst wird unter der Policy OID [1.2.40.0.10.1.8.1] betrieben und entspricht den strengen Auflagen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung 2008. Für Interessierte besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Teststellung einzurichten.
Atomuhrenanlage des BEV
Der vom BEV betriebene qualifizierte Zeitstempeldienst kann in verschieden großen Kontingenten bestellt werden, weitere Informationen - Anmeldung, AGB, Preise, Bedienungsanleitung und Policy finden Sie nachstehend zum Download: