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Elektronische Einbringung - Dokumentenprüftest (Dateiformatprüfung/Signaturprüfung)
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Elektronische Einbringung - Dokumentenprüftest (Dateiformatprüfung/Signaturprüfung)
Allgemeines zum Service "Elektronische Einbringung - Dokumentenprüftest"
Mit Inkrafttreten der neuen Vermessungsverordnung können Anträge von Vermessungsbefugten an das Vermessungsamt (inkl. aller zugehörigen Dokumente) nur noch auf elektronischem Wege über das BEV-Portal (Webformular) eingebracht werden.
Das BEV hat einen Dokumentenprüftest eingerichtet, der den Einbringerinnen und Einbringern von Anträgen an die Vermessungsbehörde die Möglichkeit bietet, ihre Dateien schon vor der offiziellen Einbringung über das BEV-Portal technisch hinsichtlich
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Datei-Format und Datei-Signatur |
testweise zu prüfen.
Der "Dokumentenprüftest" richtet sich an Vermessungsbefugte und insbesondere an deren Softwareentwickler als Referenz und Hilfestellung zur Umsetzung und Einhaltung der vom BEV geforderten Standards.
Das Service "Elektronische Einbringung - Dokumentenprüftest" ist ein E-Mail-Service des BEV. Die Test-EinbringerInnen erhalten jene Prüfergebnisse, die sie auch bei einer offiziellen Einbringung über das Web-Portal des BEV durch ein automatisch generiertes Validierungs-E-Mail bekommen werden.
Die technischen Rahmenbedingungen werden entsprechend der neuen Vermessungsverordnung in den näheren technischen Bedingungen ausgewiesen. Dort sind die zugelassenen Datei- und Signaturformate sowie Beschränkungen bzgl. der Dateinamen festgelegt.
Zur Benutzung dieses E-Mail-Services lesen Sie bitte die Dokumente "Benutzerhandbuch" (in Kürze verfügbar) und "Zugangsdaten". Dort finden Sie alle Informationen bzgl. E-Mail-Zugang, Zugangscode, zu beachtender Beschränkungen und näherer Erläuterungen zur Interpretation der Prüfergebnisse.
Zugangscode aktuell
Hier finden Sie den aktuellen Zugangscode, den Sie in die Betreffzeile des E-Mails einfügen müssen:
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 | Support
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 | Zugangsdaten (pdf 48KB)
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 | Nähere technische Bedingungen gemäß § 17 der Vermessungsverordnung 2010.pdf (598KB), tritt mit 07.05.2012 in Kraft
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 | Nähere technische Festlegungen für die Agrarbehörden gemäß § 12 Abs. 4 der Vermessungsverordnung 2010.pdf (598KB), tritt mit 07.05.2012 in Kraft
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 | Vermessungsverordnung 2010 - VermV, BGBl. II Nr. 115/2010 idgF, tritt mit 07.05.2012 in Kraft
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 | Zeichenschlüssel - Anhang zur Vermessungsverordnung 2010, tritt mit 07.05.2012 in Kraft
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 | Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 116/2010 idgF, tritt mit 07.05.2012 in Kraft
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| Leider kann das BEV bei Fehlern im Zusammenhang mit Testdaten der Test-EinbringerInnern keinen weiteren technischen Support bereitstellen. Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen daher an Ihren Softwarepartner.
Gewähr
Das BEV übernimmt keine Gewähr für die Funktion und Verfügbarkeit des Services "Dokumentenprüftest".
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