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BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens
Eichgebührenverordnung 1999, BGBl. II Nr. 467/1998 idgF

Diese Verordnung legt die Verwaltungsabgaben fest, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens und für die Eichung bzw. messtechnischen Kontrolle, für die Kontrolle von Fertigpackungen und Maßbehältnis-Flaschen sowie für sonstige Amtshandlungen nach dem MEG zu entrichten sind. Diese Eichgebühren sind besondere Verwaltungsabgaben, die den mit den Amtshandlungen verbundenen Aufwand abdecken sollen.

  
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