Verbraucherschutz

Zusammenarbeit der Verbraucherbehörden in der EU
Mit Inkrafttreten der Novelle zum Verbraucherbehördenkooperationsgesetz (VBKG) am 26.3. 2021 wurde das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) Teil des Netzwerkes der Verbraucherbehörden der Europäischen Union.

Verbraucherbehördenkooperationsgesetz (VBKG)

Dieses Netzwerk verfolgt das Ziel, grenzüberschreitende Verstöße gegen europäisches (und in dessen Umsetzung erlassenes nationales) Verbraucherrecht effizient zu bekämpfen. Dies geschieht nicht nur durch einen laufenden Informations- und Erfahrungsaustausch, sondern insbesondere durch die (Verpflichtung zur) Leistung wechselseitiger Amtshilfe innerhalb bestimmter Fristen. Darüber hinaus sieht das Europarecht Mindestbefugnisse für die zuständigen nationalen Behörden vor, um zu gewährleisten, dass diese ihren Aufgaben auch wirksam nachkommen können.

Um seinen Aufgaben in diesem Netzwerk nachkommen zu können, ist das BEV u. a. berechtigt:

  • Auskünfte von Unternehmen zu erhalten und sich Dokumente vorlegen zu lassen
  • Nachschau vor Ort in Unternehmen zu halten
  • Unterlassungsklagen einzubringen
  • Strafbare Handlungen zur Anzeige zu bringen

Rechtliche Grundlage dieses Netzwerkes ist die Verordnung (EU) 2017/2394 vom 12. Dezember 2017, die sogenannte Verbraucherbehördenkooperationsverordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02017R2394-20181203&from=EN

Wie in den meisten Mitgliedstaaten sind die Zuständigkeiten im Bereich Verbraucherbehördenkooperation auch in Österreich auf mehrere Behörden aufgeteilt.

Zuständigkeit des BEV
Das BEV ist (u. a.) für folgende Gebiete zuständig:

  • Unlautere, d. h. insbesondere irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken
  • Verbot des Geoblocking
  • Preisauszeichnung allgemein und bei Preisen für Flugreisen

Was versteht man unter einer unlauteren Geschäftspraxis?
Eine genauere Beschreibung von unlauteren Geschäftspraktiken ist in der entsprechenden EU-Richtlinie enthalten:
https://e-justice.europa.eu/content_unfair_commercial_practices_directive_200529-595-de.do

In Österreich ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665

Was ist Geoblocking?
Geoblocking würde bedeuten, Konsumenten und Konsumentinnen aus EU Ländern schlechter zu behandeln als inländische (sog. Shop as a local – Prinzip). Dieses Geoblocking ist verboten. Die Europäische Kommission hat Fragen und Antworten zum Geoblocking (auch auf Deutsch) veröffentlicht, Sie finden diese hier:
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/geo-blocking

Preisauszeichnung bei Flugpreisen
Das Unionsrecht (Art 23 Luftverkehrsdienste-Verordnung, VO (EG) 1008/2008) schreibt vor, dass der zu zahlende Gesamtpreis stets auszuweisen ist. Er muss den Flugpreis sowie alle Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.

Fakultative Zusatzkosten müssen klar, transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden. Ihre Annahme durch die Kundinnen und Kunden muss auf "Opt-in"-Basis erfolgen. Werden daher z. B. im Rahmen einer Onlinebuchung kostenpflichtige Zusatzleistungen (z. B. Versicherungsleistungen, Möglichkeit zum Online Check-in, SMS-Verständigungen oder dgl.) angeboten, dürfen die Auswahloptionen nicht von vornherein auf "annehmen" oder "auswählen" gestellt sein.

BEV nur für grenzüberschreitende Rechtsverletzungen zuständig
Das BEV ist nur für Rechtsverletzungen mit "grenzüberschreitendem Charakter" zuständig. Das sind besonders solche, bei denen Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschädigt werden, die nicht in dem Staat ansässig sind, in dem die rechtswidrige Handlung oder der verantwortliche Unternehmer ihren Sitz bzw. Ursprung hatten.

Andere Behörden für innerösterreichische Sachverhalte
Für rein innerösterreichische Sachverhalte wenden Sie sich bitte an die bekannten Stellen wie:

Sozialministerium
https://www.sozialministerium.at/Themen/Konsumentenschutz.html

Arbeiterkammer
https://wien.arbeiterkammer.at/konsument

Verein für Konsumenteninformation (VKI)
https://vki.at/

Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
https://europakonsument.at/

Sind Sie von Rechtsverletzungen mit grenzüberschreitendem Charakter in den genannten Gebieten betroffen, haben dazu Beobachtungen gemacht oder wollen dem BEV sonstige Mitteilungen, Beschwerden oder Ähnliches zukommen lassen, schreiben Sie uns bitte.

per Post an:

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Verbraucherbehördenkooperation
Schiffamtsgasse 1-3
1020 Wien

 

per E-Mail an:

vbk@bev.gv.at

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