Adressregister

Das österreichische Adressregister ist der amtliche offizielle Adressdatenbestand Österreichs, welcher laufend von den zuständigen Gemeinden und Städten geführt und vom BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in verschiedenen Ausprägungen abgegeben wird. Jede Adresse hat zusätzlich zu vielen weiteren Informationen eine exakte koordinative Zuordnung (Geocodierung).

Der zentrale Adressbestand des österreichischen Adressregisters beinhaltet jede von der Gemeinde vergebene Adresse, die

  • in der von der Gemeinde festgelegten Schreibweise
  • mit einem eindeutigen unveränderbaren Schlüssel (Adresscode)
  • mit österreichweit einheitlichen Merkmalen (Attributen wie zum Beispiel Hofname oder Gebäudefunktion)
  • einer Zuordnung von Gebäude und Adresse
  • und einer eindeutigen lagemäßigen Referenzierung (Koordinate) von Adresse und Gebäude festgelegt ist.

 

Das Bild zeigt eine stilisierte Kompassrose über einem Ausschnitt der Katastralmappe. Innerhalb der Kompassrose wird statt dem den Grundstücksgrenzen ein Orthofoto angezeigt.

Der Datenbestand ist für Österreich ...

  • in amtlich offizieller Schreibweise
  • aktuell
  • mit lagemäßiger Zuordnung über den Kataster
  • einheitlich
  • mit eindeutigem Adressbezug
  • kontinuierlich gepflegt
  • flächendeckend ...verfügbar.

Rechtlich gültige Adressen

Die genaue Definition einer „rechtlich gültigen Adresse“ ist im § 3 der Adressregisterverordnung 2016 (AdrRegV 2016) wie folgt definiert:

§ 3. Enthält eine Adressierung unten angeführte Elemente, so ist sie als rechtlich gültig anzusehen.

  • 1. Straßennamen oder Straßennamen abgekürzt (gemäß § 1 Abs. 1 Z 3),
  • 2. daneben stehend die Orientierungsnummer oder die Orientierungsnummer abgekürzt (gemäß § 1 Abs. 1 Z 4) und die Adressdaten des Gebäudes oder die Adress- daten des Gebäudes abgekürzt (gemäß § 2 Z 1) zusammengezogen,
  • 3. darunter die Postleitzahl und
  • 4. daneben der Zustellort (jeweils gemäß § 1 Abs. 1 Z 7).

Gemäß dieser rechtlichen Festlegung ist der Inhalt einer gültigen Adresse genau bestimmt und wird im Zuge der Adressvergabe durch die Gemeinden festgelegt. Diese Definition bezieht sich auf die Adressbestandteile, die im Sinne der Grundstücksadresse bzw. Gebäudeadresse vergeben werden müssen und mit der Adressregisterverordnung 2016 in den §§ 1 und 2 bestimmt wurden.

Georeferenzierung

Die Georeferenzierung erfolgt laufend und tagesaktuell durch die zuständige Gemeinde mittels des Geocodierungsclients und basierend auf einer gemeinsamen Meldeschiene für das Adressregister und das Gebäude- und Wohnungsregister. Grundlage für die Georeferenzierung sind der Kataster, Orthophotos und GIP-Graphen (Verkehrsgraph der Graphen-Integrations-Plattform der Bundesländer).

Adresskoordinate oder Zugangskoordinate: Die Koordinate der Adresse liegt auf dem zugehörenden Grundstück in der Nähe der Grundstücksgrenze im Bereich des Zugangs zum Grundstück. Die Zugangskoordinate ist jene Verortung einer Adresse, an welcher der tatsächliche Zugang zur Adresse gegeben ist. Dies kann beispielsweise eine Zufahrt oder ein Hauszugang (Weg) sein. Die Zuweisung einer Zugangskoordinate erfolgte im Zuge der Erstbefüllung automatisiert, wird aber im Anlassfall manuell verbessert. Grundlage dafür sind unter anderem digitale Orthophotos oder GIP-Graphen.

Gebäudekoordinate: Die Koordinate der Gebäudeadresse liegt in der Mitte des jeweiligen Gebäudes.

 

Informationen zu Produkten des Adressregisters finden Sie hier