Anhänge der VO (EU) 2016/425

Anhang I – Risikokategorien von PSA
Im vorliegenden Anhang werden die Kategorien der Risiken festgelegt, vor denen PSA die Nutzer schützen soll. Diese sind in 3 Kategorien unterteilt, wobei Atemschutzmasken in die Risikokategorie III, zumindest aber in die Risikokategorie II einzuordnen sind.

Anhang II – Grundlegenden und Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
Die in dieser Verordnung aufgeführten grundlegenden und Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen sind verbindlich.
Diese grundlegenden und Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen dienen unter anderem als Bewertungsgrundlage für die Konformitätsbewertungsverfahren der notifizierten Stellen.

Anhang III – Technische Unterlagen für PSA
In den technischen Unterlagen sind die Mittel anzugeben, mit denen der Hersteller die Übereinstimmung der PSA mit den in Artikel 5 genannten und in Anhang II aufgeführten geltenden grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheits­anforderungen sicherstellt.

Anhang IV – Modul A (Interne Fertigungskontrolle) 

Anhang V – Modul B (EU-Baumusterprüfbescheinigung) 

Anhang VI – Modul C (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle)

Anhang VII – Modul C2 (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen) 

Anhang VIII – Modul D (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess)
Ist zur Zeit noch nicht im Akkreditierungsumfang bzw. der Notifizierung der NB PSA 0445 enthalten, soll jedoch 2021 mit aufgenommen werden.

Anhang IX – EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung ist gemäß Artikel 15 der VO (EU) 2016/425 vom Hersteller zu erstellen. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II nachgewiesen wurde.

Die EU-Konformitätserklärung muss in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IX entsprechen, die in den einschlägigen Modulen der Anhänge IV, VI, VII und VIII aufgeführten Elemente enthalten.

Anhang IX – Entsprechungstabelle der Richtlinie 89/686/EWG und der VO (EU) 2016/425