Strukturierte Einbringung

Die Übermittlung von strukturierten Daten in Urkunden für den Kataster

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ermöglicht mit der Einrichtung der Applikation "Einbringung strukturiert", dass Vermessungsbefugte die Daten der Urkunden in strukturierter Form für den Katasteränderungsprozess übermitteln. Damit bietet das BEV eine zusätzliche Variante für Anträge und Mitteilungen an die Vermessungsbehörde an, konkret die Übermittlung von Dokumenten in strukturierter Form. Die bisherige Form "Einbringung unstrukturiert" bleibt weiterhin möglich.

Das Verfahren "Einbringung unstrukturiert"

Jährlich werden in Österreich ca. 37.000 Pläne von Vermessungsbefugten bei den örtlich zuständigen Vermessungsämtern eingereicht. Ein Großteil der Pläne wird nach Erlangen eines Planbescheinigungsbescheides als eine wesentliche Grundlage zur Verbücherung einer Grundstücksteilung beim Grundbuchsgericht verwendet. Diese Pläne werden nach positivem Grundbuchsbeschluss vom Vermessungsamt im Kataster durchgeführt. Pläne zur Umwandlung in den Grenzkataster und Mappenberichtungen (hierbei findet keine Eigentumsübertragung statt) werden nach positiver Prüfung unmittelbar durch die Vermessungsbehörde im Kataster durchgeführt.

Im bisherigen Verfahren beim Vermessungsamt "Einbringung unstrukturiert" werden die enthaltenen Daten aus den datentechnisch unstrukturierten PDF/A-1b-Urkunden (Vermessungspläne und weitere Urkunden) manuell übernommen und in das Katasterführungssystem eingegeben. Zudem werden die PDF/A-1b-Urkunden und das CSV-Koordinatenverzeichnis formal und inhaltlich zueinander und gegenüber der Katastralmappe auf Korrektheit und Konsistenz geprüft. Diese Prüfungen werden durch verschiedene Prüfwerkzeuge unterstützt, müssen jedoch auch visuell durchgeführt werden. Dies kann bei der Vielzahl der zu überprüfenden Datensätze auch dazu führen, dass einzelne Fehler unentdeckt bleiben.

Das Verfahren "Einbringung strukturiert"

Die neue Lösung "Einbringung strukturiert" sieht Dokumente im Format PDF/A-1b mit Formularfeldern als Datenübertragungsformat vor. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle im Plan/Dokument sichtbar enthaltenen Text-Daten mit jenen Daten ident sind, die in den Geschäftsfall einfließen, dem Grundbuchsgericht für den Beschluss vorliegen und in Folge auch bei der Durchführung im Kataster Verwendung finden. Der erste mit 1. Oktober 2018 gesetzte Schritt der Umsetzung sieht vor, dass ausschließlich die textuellen Daten des Dokumentes strukturiert im PDF-Format abgelegt werden.

Den Vermessungsbefugten wird die Möglichkeit geboten, durch eine Vorprüfung "formale" Fehler automationsunterstützt zu identifizieren und vor Antragstellung zu beseitigen. Dies führt zu einer Aufwandsverringerung auf Seite der Vermessungsbefugten und auf Seite der Vermessungsämter. Durch die Beseitigung von "formalen" Fehlern und manueller Übernahmeschritte kann das Verfahren insgesamt beschleunigt werden.

Durch den Entfall der manuellen Übernahme von Daten wird der Aufwand bei den Vermessungsämtern reduziert, die Bearbeitungszeit verkürzt und die Qualität insgesamt verbessert. Ebenso wird der Aufwand für die Einbringung von elektronischen Anträgen verringert, weil das Ausfüllen von Datenfeldern im Webformular gänzlich entfallen kann und nur mehr der Antrags-/Mitteilungstyp ausgewählt werden muss.

Zugangsinformation zu den Services "Einbringung strukturiert"

Vorprüfung (unverbindlich): E-Mail an die Adresse pdfasigcheckexternstp@bev.gv.at mit einem folgenden Betreff-Text

Betreff-Text Beschreibung
STP17EKP Test unspezifische/allgemeine Prüfung des Dokumentes
GFT1 Prüfung für § 39 VermG - Planbescheinigung
GFT9 Prüfung für Mappenberichtigung
GFT10 Prüfung für Qualitätsverbesserung
GFT13 Prüfung für § 17 Z 1 VermG - Antrag auf Umwandlung mit Plan
GFT18 Prüfung für § 13 VermG - Berichtigungsverfahren
GFT4 Prüfung für § 12 VermG - Grundstücksvereinigung

und dem strukturierten Dokument als Anhang senden. Im Antwort E-Mail wird dann ein Prüfreport übermittelt.

Einbringung strukturiert (verbindlicher Antrag/Mitteilung): Voraussetzung ist eine gültige Registrierung als Abo-Kunde / Abo-Kundin im BEV-Portal.
 

Release Notes

Informationen zu Verbesserungen der Einbringung strukturiert finden Sie unter dem folgenden Link:

Release Notes
 

Geplante Maßnahmen

Als begleitende Maßnahme soll in den nachfolgenden Phasen des Projektes allen Vermessungsbefugten ein Online-Service zur Reservierung von Grundstücks- und Grenzpunktnummern zur Verfügung gestellt werden.

Download

Amtsblatt für das Vermessungswesen 5/2018 (PDF, 475 KB)

Die näheren technischen Festlegungen bezüglich Anträgen und Urkunden gem. § 20 Vermessungsverordnung mit der Schnittstellenbeschreibung für strukturierte Dokumente in Kapitel 6 "Vorgaben für strukturierte Dokumente".

 

Änderungshistorie der Spezifikation für Strukturierte Dokumente (PDF, 90 KB)

Historie der Änderungen die in der Spezifikation für Strukturierte Dokumente vorgenommen wurden.

 

FAQ Einbringung strukturiert (PDF, 117 KB)

FAQ (Frequently Asked Questions) zur Einbringung strukturiert und Vorprüfung

 

Leitfaden Strukturierte Einbringung V1.0 (PDF, 2 MB)

Leitfaden für die Implementierung und zur Erstellung von Strukturierten Dokumenten

 

WBT Einbringung unstrukturiert V4.1 (PDF, 3 MB)

WBT Einbringung strukturiert V1.1 (PDF, 2 MB)

WBT (Web Based Tutorial) zur Einbringung unstrukturiert und strukturiert

 

VGI 2018-01 Strukturierter Plan KLOTZ (PDF, 292 KB)

Fachbeitrag zur Einbringung strukturiert und zu Strukturierten Dokumenten

Stefan Klotz: Strukturierter Plan - automatisierte Datenübernahme aus PDF-Urkunden, ein weiterer Schritt zur Digitalisierung des Katasterführungsprozesses. Österreichische Zeitschrift für Vermessung & Geoinformation 1/2018, Wien.

 

Links

§ 15a Vermessungsverordnung „Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten“

Vermessungsgebührenverordnung 2016 (mit Änderung BGBl. II Nr. 236/2018)

 

Meldung reservierter Grundstücks- bzw. Punktnummern

Formular für Meldung reservierter Grundstücks- und/oder Punktnummern mit Reservierungsdatum vor 01.01.2020, die noch verwendet werden:

Formular GruPu Reservierungen vor 01.01.2020 (Excel, 10 KB)

Das betrifft beispielsweise:

  • noch nicht eingereichte Pläne
  • abgelaufene Pläne, die erneut eingebracht werden sollen

Überblick