Mit 1. September 2025 ist das Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz IFG), BGBl I Nr. 5/2024, in Kraft getreten.
Inhalt dieses Bundesgesetzes ist die Regelung der Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und den Zugang zu Informationen im Wirkungs- oder Geschäftsbereich der Bundes-, Landes- und Gemeindeorgane.
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat seit jeher eine offene Datenpolitik verfolgt, weshalb Sie viele Daten und Informationen bereits auf der Webseite oder im Datenportal des BEV auffinden können.
Zusätzlich dazu werden auf dieser Seite zukünftig erstellte Informationen von allgemeinem Interesse gem. § 4 Abs. 1 IFG verlinkt.
Sollten Sie die gewünschten Informationen nicht finden, können Sie gem. § 7 Abs. 1 IFG einen Antrag auf Erteilung von Informationen stellen.
Hinweis:
Schriftliche Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind nur über das bereitgestellte Kontaktformular möglich (vgl. § 13 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 AVG):