Eichstellen

Eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) ermöglichte es mit 1. Juni 2004 akkreditierten Stellen Eichungen durchzuführen.

Am 1. Juli 2011 ging die Akkreditierung in eine Ermächtigung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen über.

Durch die Neufassung und die Übertragung der Ermächtigung von Eichstellen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen soll erreicht werden, dass die Berechtigungen für Eichstellen auch weiterhin in einem One-Stop-Verfahren erteilt werden können.

Aus dem innerhalb Österreichs geöffneten Markt für Eichungen ergeben sich Vorteile sowohl für Verwender von eichpflichtigen Messgeräten, wie zum Beispiel:

  • Kostenvergleich möglich
  • Freie Auswahl der Eichstelle
  • Reduktion der Wartezeit
  • Flexibilität durch Einführung eines freien Marktes
  • Überwachung der Eichstellen durch das BEV

als auch für Firmen, die sich als Eichstellen ermächtigen lassen bzw. schon ermächtigt sind:

  • Zielgerichtet ein Gesamtpaket für ihre Kunden anbieten und dadurch die eigenen Kosten senken
  • Wirtschaftliche Abwicklung von Wartung und Service von Messeinrichtungen mit anschließender Eichung als „One-Stop-Shop“
  • Gewinnen von neuen, zusätzlichen Kunden
  • Hohe Akzeptanz der durchgeführten Messungen, da die ausgestellten Eichscheine öffentliche Urkunden sind
  • Technische Kompetenz für alle Dienstleistungen
  • Größere Kundenzufriedenheit und Kundenbindung durch optimale Zeit- und Ressourcenplanung
  • Innerstaatliche Eichungen können sofort durchgeführt werden