Elektronische Zustellung

Für das BEV ist die Digitalisierung ein zentrales Anliegen, um Ressourcen schonend einzusetzen und durch Vermeidung unnötiger Wege und von Papierverschwendung zum Klimaschutz beizutragen. Das wird unter anderem durch die "Elektronische Zustellung" erreicht.

Was ist die Elektronische Zustellung?

Bei der "Elekronischen Zustellung" ist es für Ämter und Behörden möglich, Bürgerinnen und Bürgern Schriftstücke auf digitalem Weg zukommen zu lassen. Ein einfacher Versand per e-mail reicht nicht, da dem einerseits datenschutzrechtliche Bedenken entgegen stehen, andererseits die persönliche Zustellung nicht gesichert ist.

Was kann elektronisch zugestellt werden?

Jedes Schriftstück kann – soweit gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen – elektronisch zugestellt werden. Das betrifft auch eingeschriebene Briefe, RSa- und RSb-Schreiben. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie bei einer Hinterlegung nicht mit dem "gelben Zettel" zu den Öffnungszeiten zu Ihrer Postfiliale gehen müssen. Sie können das elektronische Schreiben zu jeder Zeit digital abholen. Dazu benötigen Sie lediglich eine Handy-Signatur.

Was bedeutet die Nummer, die für Elektronische Zustellungen auf der BEV-Homepage angegeben wird?

Mit dieser ERsB-Nummer können sich Ämter und Behörden gegenseitig Dokumente elektronisch zustellen. ACHTUNG: Eine Zustellung an Dienststellen des BEV durch Bürgerinnen und Bürger ist derzeit leider NICHT möglich!
Ein Liste aller Zustellnummern finden Sie hier! (PDF, 85 KB)

Können Sie selbst die Elektronische Zustellung für Sendungen an die Behörde nutzen?

Nein, das ist derzeit leider nicht möglich. In den meisten Fällen reicht es aber, ein E-Mail zu schicken (E-Mail-Kontakte des BEV finden Sie hier) sofern datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Erfordernisse dem nicht entgegenstehen.

Was bringt dann die Nummer für die Elektronische Zustellung?

Behörden können die Elektronische Zustellung für die Kommunikation untereinander nutzen. Das sorgt dafür, dass ein Schriftstück nicht ausgedruckt, versendet, wieder eingescannt und daraus ein Akt angelegt werden muss. Das ist nicht nur ressourcenschonend, sondern sorgt auch für wesentlich schnellere Abläufe. Damit können Ihre Anliegen noch schneller als bisher erledigt werden!

Nähere Informationen:

Elektronische Zustellung auf bmf.gv.at