Ermittlungsflächen

Das Produkt beinhaltet sowohl Ermittlungsflächen (blau in den Grafikdaten) als auch Grundstücke mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG (orange in den Grafikdaten).

Ermittlungsflächen sind Gebiete, bei denen die Vermutung einer Bodenbewegung vorliegt. Ein messtechnischer Nachweis ist in solchen Gebieten jedoch noch nicht gegeben.

Bei den Grundstücken mit Anmerkungen gemäß § 32a VermG wurde im Zuge einer Vermessung, nach den Vorgaben der BodBwV messtechnisch nachgewiesen, dass sie durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind.

Bodenbewegungen im Sinne dieses Produkts sind sehr langsame gravitative Massenbewegungen von wenigen mm bis wenigen cm pro Jahr, die die Qualität des Katasters beeinflussen.

Da Bodenbewegungen erst durch eine Vermessung vor Ort nachgewiesen werden können, dürfen Ermittlungsflächen selbst  – die nur eine Vermutung äußern und deren räumliche Abgrenzung unvermeidliche Unschärfen aufweisen – nicht als Grundlage für Versicherungs-oder Immobilienbewertungen oder der gleichen herangezogen werden.

Maßstabsbereich

1:5000 - 1:25000

Eignung/Nutzung

Sollte eine Vermessung innerhalb einer Ermittlungsfläche stattfinden, hat die PlanverfasserIn die Vermessungsurkunde gemäß den Bestimmungen nach § 15 VermV (z.B. alle Punkte im System ETRS89 liefern) auszuführen.

Ergibt sich im Zuge einer Vermessung, dass Grundstücke durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind, so wird dieser Umstand bei den betroffenen Grundstücken angemerkt. Bei Grundstücken, die im Grenzkataster eingetragen sind, muss die Umwandlung zuerst mittels Bescheid aufgehoben werden. Bei Grundstücken, die nicht im Grenzkataster eingetragen sind, bewirkt die Anmerkung, dass eine Umwandlung nicht mehr möglich ist.

Datentyp (Originaldaten)

  • Grafikdaten: Raster- und Vektordaten
  • Sachdaten: Text

 

Produktliste und Preise

Grafikdaten Preis in €
Format A4 bis A1 mit Hintergrund - PDF unentgeltlich
Sachdaten Preis in €
CSV-Datei unentgeltlich

Nutzungsbedingungen

Ausführliche Informationen über die Nutzungsbedingungen des BEV finden Sie hier.

Abgabeeinheiten

Blattschnittfreie Gebietsauswahl

Lieferung

Online

Datenformat

PDF+CSV

Copyright: Die Produkte des BEV unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) BGBl.Nr. 111/1936 in der geltenden Fassung. Überdies unterliegen die Datenbanken des BEV dem Leistungsschutzrecht gemäß § 76c bis 76e UrhG.

Das BEV hat das ausschließliche Recht, Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen.

 

Kontakt und Bestellung

Kontakt

siehe Kontakt

Bestellinformationen und Bestellformular

Bestellungen und Downloads unter BEV Shop PLUS und BEV Produkt-Webservice.

 

Download

Produktbeispiel(e)    

Ermittlungsflächen_5000_PDF+CSV (ZIP, 7 MB)

Ermittlungsflächen_10000_PDF+CSV (ZIP, 9 MB)

Ermittlungsflächen_25000_PDF+CSV (ZIP, 4 MB)

Beschreibungen / Schnittstellen    

BEV_S_KA_Ermittlungsflaeche-csv_V1.0 (PDF, 23 KB)

Ermittlungsflächen für das Bundesland Vorarlberg (PDF, 1 MB)

 Zeichenschlüssel Kataster (PDF, 1MB)

Broschüren    

Kataster - Broschüre (PDF, 3 MB)

Kataster - Broschüre englisch (PDF, 3 MB)

 

Qualität

Datenquelle

Die Meldung von Verdachtsflächen, welche zu Ermittlungsflächen führen, kann über verschiedene Kanäle in unterschiedlicher Qualität erfolgen.

Bei Grundstücken mit einer nachgewiesenen Bodenbewegung aufgrund einer Vermessung wird im Grundstücksverzeichnis eine Anmerkung  gemäß § 32a VermG durchgeführt.

Datenerfassung und -verarbeitung

Ermittlungsflächen
Das BEV erhält von unterschiedlichsten externen Stellen Daten von Gebieten, wo möglicherweise Bodenbewegungen vorliegen. Die durch diese Organisationen gemeldeten Verdachtsflächen werden mit den Grundstücken der Kataster Stichtagsdaten verschnitten und als Ermittlungsflächen (ERMI-Layer) abgespeichert.

In den Grafikdaten ergeben sich somit einzelne Flächen (Inseln), die über ganz Österreich verteilt sind. Grundsätzlich bilden alle Grundstücke, die durch die Verdachtsfläche abgedeckt oder angeschnitten werden, die jeweilige Ermittlungsfläche. Bei allen angeschnittenen Grundstücken, deren Grenzen weiter als 20 Meter von der Verdachtsflächengrenze entfernt sind, wird ein 20 m-Versatz der Verdachtsflächengrenze nach außen durchgeführt und dadurch die Ermittlungsfläche abgegrenzt. D.h. die Restflächen dieser Grundstücke sind nicht Teil der Ermittlungsfläche. In den Sachdaten werden aber immer ganze Grundstücke gekennzeichnet, unabhängig davon, ob sie zur Gänze oder nur zum Teil abgedeckt werden.

Anmerkungen gemäß § 32a VermG
Ergibt sich im Zuge einer Vermessung, dass Grundstücke durch andauernde und großräumige Bodenbewegungen in ihrer Lage verändert sind, so wird dieser Umstand bei den betroffenen Grundstücken angemerkt. In den Grafik- und Sachdaten werden daher immer ganze Grundstücke ausgewiesen.

Allgemeine Lagegenauigkeit

Die Erhebung bzw. Kartierung der Verdachtsflächen erfolgt auf unterschiedlichste Art und Weise mit  unterschiedlichster Qualität (von Abgrenzungen in der ÖK50 bis hin zum hochauflösenden Geländemodell). Daraus leitet sich auch die Genauigkeit der Ermittlungsflächen ab.

Grundstücke mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG entsprechen jener der Katastralmappe.

Fortführung

Ermittlungsflächen
Im Anlassfall werden die Daten durch externe Partner des BEV ergänzt. Die Neuberechnung der Ermittlungsflächen durch eine Verschneidung mit den Kataster Stichtagsdaten erfolgt im Anlassfall, sofern neue Grundlagendaten vorliegen.

32a-Anmerkungen
Dieser Datenbestand wird in den Vermessungsämtern geführt und täglich aktualisiert.

Allgemeine Vollständigkeit

Die Veröffentlichung der Ermittlungsflächen erfolgt bundesländerweise. Die Vollständigkeit der veröffentlichten Flächen ist abhängig von der Qualität und Quantität der zugrundeliegenden Daten.
Sollten neuer Daten / Informationen hinzukommen, werden die Ermittlungsflächen entsprechend adaptiert.

Auch der Datenbestand von Grundstücken mit einer Anmerkung gemäß § 32a VermG wird erst nach einem Nachweis durch eine Vermessung erweitert.

 

Lagebezug

Bezugssystem

MGI - Militärgeographisches Institut

Kartenprojektion

Abbildung Gauß-Krüger (x ohne 5 Mio.)

Gauß-Krüger M28: MGI (Ferro) / Austria GK West Zone (EPSG:31251)
Gauß-Krüger M31: MGI (Ferro) / Austria GK Central Zone (EPSG:31252)
Gauß-Krüger M34: MGI (Ferro) / Austria GK East Zone (EPSG:31253

Anmerkung: Der Bezugsmeridian der österreichischen Gauß-Krüger Abbildung wurde einst auf Ferro festgelegt, und hat bis heute in dieser Form seine Gültigkeit. Deshalb sind hier auch die EPSG-Codes für diesen Bezugsmeridian angegeben.

In der praktischen Anwendung unserer Produkte wird aber empfohlen, die EPSG-Codes mit dem Bezugsmeridian Greenwich (EPSG 31254 bis 31256) zu verwenden. Diese werden auch in den meisten geodätischen Applikationen als Standard empfohlen.

Gauß-Krüger M28: MGI / Austria GK West (EPSG:31254)
Gauß-Krüger M31: MGI / Austria GK Central (EPSG:31255)
Gauß-Krüger M34: MGI / Austria GK East (EPSG:31256)

Ellipsoid

Bessel 1841

Geodätisches Datum

MGI - Militärgeographisches Institut

Höhenbezugssystem

-

Überblick