Grenzwiederherstellung gemäß § 40 VermG

Beschreibung

Auf Antrag eines Eigentümers stellt das Vermessungsamt strittige oder unkenntlich gewordene Grenzen von Grundstücken des Grenzkatasters wieder her. Inhaltlich stellt diese Amtshandlung eine Rückübertragung der Unterlagen des Grenzkatasters in die Natur dar.

Verfahrensschritte

  1. Antrag der Grundeigentümer
  2. Schriftliche Ladung der beteiligten Grundeigentümer (Antragsteller und Anrainer) zur Grenzwiederherstellung
  3. Rückübertragung der Grenze in die Natur entsprechend den Unterlagen des Grenzkatasters)
  4. Kennzeichnung der Grenzen durch den Antragsteller (Grenzsteine, Eisenrohre, Grenzmarken, etc. - siehe auch § 845 ABGB)
  5. Erstellung eines Planes (nur bei geänderter Kennzeichnung der Grenzen)

Hinsichtlich jener Grundstücke, deren Grenzen zur Gänze von der Vermessung erfasst werden, wird die Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster verfügt.

Wie können Sie den Antrag einbringen?

  • Persönlich (mündlich)
  • Schriftlich (Brief, E-Mail)

Antrag auf Durchführung einer Amtshandlung (PDF, 846 KB)

Kosten

Vermessungsgebührenverordnung 2016

EUR   14,30 pro Antrag
EUR 221,00 Grundaufwand je Antrag
EUR 107,00 Aufwand für die Planerstellung (auf Antrag des Eigentümers)
EUR   30,00 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde
(Reise- und Bürozeiten sind mit diesem Stundensatz abgegolten)

Verfahrensdauer

Nach Vereinbarung mit dem örtlich zuständigen Vermessungsamt

Ansprechstelle

BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Kundenservice des örtlich zuständigen Vermessungsamtes