Rechtsgrundlagen

Zu Ihrer Information finden Sie hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsvorschriften auf den Gebieten des Mess- und Eichwesens sowie der Vermessung und Geoinformation.

Sowohl das Vermessungswesen als auch das Maß- und Eichwesen sind nach dem Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Gesetzgebung und Vollziehung Sache des Bundes. Die Vollziehung dieser Angelegenheiten erfolgt dabei direkt durch Bundesbehörden (dies ist konkret in den Artikeln 10 Abs 1 und 102 Abs 2 B-VG festgelegt).

Die angeführten Gesetze und Verordnungen sind zum RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes verlinkt. Durch Klicken gelangen Sie zur aktuellen Fassung der jeweiligen Rechtsvorschrift.