Registrierung bei der Punzierungskontrolle
Beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen - BEV, Gruppe Marktüberwachung - Punzierungskontrolle wird ein Register geführt, in welchem alle österreichischen Betriebe, die der Punzierungskontrolle unterliegen, sowie alle österreichischen Erzeuger- und Verantwortlichkeitspunzen erfasst sind.
Registrierung von Betrieben
Neuregistrierung
Alle Inhaber von Betrieben, in denen Edelmetallgegenstände erzeugt, geprüft, gelagert, zum Verkauf angeboten, belehnt oder versteigert werden, müssen sich beim BEV, Gruppe Marktüberwachung - Punzierungskontrolle registrieren lassen. Für die Registrierung verwenden Sie bitte das Registrierungsformular.
Registrierungsformular (PDF, 6 MB)
Der Antrag kann per Post oder E-Mail an punzierung@bev.gv.at erfolgen.
Ein Antrag auf Neuregistrierung ist spätestens 14 Tage vor Eröffnung eines Betriebes schriftlich zu stellen.
Änderung registrierter Daten und Betriebseinstellungen
Alle Änderungen bereits registrierter Daten, darunter fällt auch die Eröffnung eines weiteren Betriebsstandortes, oder auch vorübergehende oder dauernde Betriebseinstellungen sind dem BEV, Gruppe Marktüberwachung - Punzierungskontrolle binnen 14 Tagen schriftlich bekannt zu geben. Auch für diese Registrierungsmeldungen kann das Registrierungsformular verwendet werden.
Die Bekanntgabe kann per Post oder E-Mail an punzierung@bev.gv.at erfolgen.
Registrierungsnachweis beim Import von Edelmetallgegenständen
Wer Edelmetallgegenstände aus Nicht-EU-Staaten importiert, muss beim Import dem Zoll seine Registrierung nachweisen können. Ein solcher Registrierungsnachweis wird von der Punzierungskontrolle auf Verlangen ausgestellt.
Verständigungspflicht von öffentlichen Versteigerungen
Pfandleih- und Versteigerungsanstalten sowie Gerichte und Verwaltungsbehörden haben das BEV, Gruppe Marktüberwachung - Punzierungskontrolle spätestens eine Woche vor der öffentlichen Veräußerung von Edelmetallgegenständen zu verständigen. Die Bekanntgabe der vorgesehenen Versteigerungstermine einen oder mehrere Monate im Voraus ist selbstverständlich auch möglich.
Die Bekanntgabe kann per Post oder E-Mail an punzierung@bev.gv.at erfolgen.
Registrierung von Künstlerinnen und Künstlern
Die Registrierung von Künstlerinnen und Künstlern erfolgt prinzipiell in gleicher Weise, wie die der Gewerbetreibenden, Sie müssen aber Ihre Künstlerinnen- und Künstlereigenschaft nachweisen. Das ist auf folgende Weise möglich:
- Durch die Mitgliedschaft bei einer anerkannten (d.h. im Vereinsregister eingetragenen) Künstlervereinigung.
- Durch Bezug einer Unterstützung aus dem Künstlersozialversicherungsfond.
Zur Registrierung übermitteln Sie uns bitte:
- Ein schriftliches Ansuchen (kann auch mit dem Registrierungsformular erfolgen) aus dem Ihre persönlichen Daten hervorgehen. Das sind: der (vollständige) Name, das Geburtsdatum, die Postanschrift und die Kontaktdaten (Telefon, E‑Mail)
- Ihren Lebenslauf
- den Nachweis Ihrer Künstlerinnen- und Künstlereigenschaft (siehe oben)
- 3-4 Fotos von Edelmetallgegenständen, die selbst entworfen und hergestellt wurden
- Ihren Meldezettel
- eine Bestätigung, dass Sie sozialversichert sind (Foto von Vorder- und Rückseite der e-Card)
- das gewünschte Design Ihrer Verantwortlichkeitspunze (siehe dort)
Registrierung von Verantwortlichkeitspunzen
Wer eine neue Verantwortlichkeitspunze benötigt, kann diese beim BEV, Gruppe Marktüberwachung - Punzierungskontrolle registrieren lassen. Jeder Verantwortliche muss sich seine Punzen selbst anfertigen lassen. Die zur Registrierung beantragte Verantwortlichkeitspunze darf nicht mit
- anderen bereits registrierten Verantwortlichkeits- oder Ausfuhrpunzen
- inländischen amtlichen Feingehaltspunzen
- Punzen einer unabhängigen ausländischen Edelmetallkontrollstelle
verwechselt werden können.
Da bereits sehr viele Buchstabenkombinationen und Zeichen vergeben sind, wird vor der Anfertigung neuer Verantwortlichkeitspunzen dazu geraten, mit dem BEV, Gruppe Marktüberwachung - Punzierungskontrolle Kontakt aufzunehmen und Auskunft einzuholen, ob Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Punzen besteht. Entwürfe von Zeichen- oder Buchstabenkombinationen können bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Punzen und deren Vorlage zur Registrierung unverbindlich vorgemerkt und so "reserviert" werden.