Marktüberwachung und Revision

Es ist Aufgabe der Marktüberwachung und der Revision, festzustellen, ob überall dort, wo nach dem Gesetz eichpflichtiger Verkehr stattfindet, geeichte Messgeräte, also Geräte mit gültigem Eichstempel oder Konformitätsbewertungszeichen verwendet werden. Während bei der Marktüberwachung das erstmalige Inverkehrbringen von Messgeräten überwacht wird, richtet sich die Revision auf in Verwendung stehende Messgeräte. Diese Überwachungsmaßnahmen haben ferner darauf einzuwirken, dass nicht zulässige Messgeräte außer Gebrauch gesetzt werden, dass die gesetzliche Frist der Nacheichung eingehalten und dass die Vorschriften beachtet werden, die eine richtige Verwendung der geeichten Geräte im eichpflichtigen Verkehr gewährleisten. Marktüberwachung und Revision stellen daher eine unerlässliche Ergänzung der Eichung dar; beide zusammen erst geben der Öffentlichkeit den Schutz, den das Maß- und Eichgesetz bezweckt.

Erfordernisse der Wirtschaft verlangen nach einem möglichst unbehinderten Zugang der Hersteller zum Binnenmarkt. Bei manchen Messgerätearten wird daher die bisherige vorgeschriebene Erstüberprüfung (Eichung) durch eine Eichstelle ersetzt durch die rechtsverbindliche Erklärung des Herstellers, dass seine Produkte allen geltenden Anforderungen erfüllen (Konformitätserklärung).

Nicht nur zum Schutz des Kunden, sondern auch zum Schutz des Marktes selbst sind die Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, stichprobenartig die Übereinstimmung neuer Produkte mit den geltenden Vorschriften zu überprüfen und damit den Marktzugang zu überwachen. Sie sichern damit einen fairen Wettbewerb.

Der Schutz richtigen Messens erfordert, dass Messgeräte auf Verwendungsdauer geeignet bleiben müssen. Damit Messgeräte im eichpflichtigen Verkehr über lange Zeit richtig anzeigen, müssen sie in regelmäßigen Abständen auf Richtigkeit überprüft werden (Nacheichung). Mitarbeiter der Eichbehörde überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Nacheichfrist, die Beständigkeit und die richtige Verwendung bereits geeichter Messgeräte. Die Revision der Messgeräte erfolgt für den Verwender kostenlos.