Rechtliche Grundlagen der Punzierungskontrolle
Die Aufsicht über das Punzierungswesen und die Zuständigkeit für die Registrierung liegt beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen - BEV. Allfällige Übertretungen der gesetzlichen Vorschriften werden von den Punzierungskontrollorganen bzw. von den Bezirksverwaltungsbehörden sowie Landespolizeidirektionen bestraft.
Die gesetzliche Basis liefert das Punzierungsgesetz 2000 BGBl. I Nr. 25/2025