Marktüberwachung

Durch die Marktüberwachung wird gewährleistet, dass Produkte, welche die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzer gefährden können oder die innerhalb der Europäischen Union geltende Harmonisierungsrechtsvorschriften nicht erfüllen,

  • vom Markt genommen werden bzw.
  • ihre Bereitstellung auf dem Markt untersagt oder eingeschränkt wird

und dass die Öffentlichkeit, die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darüber informiert werden. Die Marktüberwachung wird sowohl von einer zentralen Stelle in Wien als auch den einzelnen Eichämtern in den Bundesländern wahrgenommen.

Der Berufsalltag im Fachbereich Marktüberwachung

Einer unserer Mitarbeiter berichtet über seine vielfältigen Aufgabenbereiche und was er an seiner Tätigkeit schätzt.