BEV - Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Veröffentlichte Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Gemäß § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen.

Die Bereitstellung erfolgt im Sinne einer transparenten und nachvollziehbaren Verwaltung sowie zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen von allgemeinem Interesse.

Hinweis:
Dies dient ausschließlich der Veröffentlichung von Informationen gemäß § 4 Abs. 1 IFG. Sollten Sie darüber hinausgehende Informationen benötigen, die nicht veröffentlicht wurden, können Sie über das IFG-Formular einen Antrag auf Erteilung von Informationen gemäß § 7 Abs. 1 IFG stellen.
 

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