Willkommen im BEV: Die Punzierungskontrolle 01.08.2025 - Mit der Novelle des Punzierungsgesetzes wird mit 1. August 2025 ein traditionsreiches Aufgabengebiet erstmals im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen – BEV verankert.

Ab 1. August 2025 wird die Kontrolle von Edelmetallpunzierungen nicht mehr vom Zollamt Österreich, sondern vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen – BEV übernommen. Die sogenannte Punzierungskontrolle wird in die Gruppe Marktüberwachung integriert. Ziel dieser organisatorischen Neuaufstellung ist eine effizientere, österreichweite Kontrolle von Edelmetallwaren im Handel und ein gestärkter Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Was ist Punzierung – und warum ist sie wichtig?

Wenn wir ein Schmuckstück aus Gold, Silber oder Platin kaufen, wollen wir sicher sein: Ist es wirklich echt? Wie viel Feingold ist tatsächlich enthalten? Genau hier kommt die Punzierung ins Spiel. Dabei handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Edelmetallgegenständen. Sie erfolgt mittels kleiner, eingestanzter Symbole oder Zahlen – sogenannter Punzen – und informiert über:

  • den Feingehalt des Metalls (z. B. „585“ für 585 Tausendstel Feingold)
  • den Erzeuger oder Importeur, der für die Prüfung verantwortlich ist
  • die Prüfstelle, falls eine unabhängige Kontrolle erfolgt ist
  • gegebenenfalls über das Produktionsjahr

Die Punzierung bietet eine rechtlich abgesicherte Garantie über Materialwert und Herkunft. Sie schützt Konsumentinnen und Konsumenten vor Irreführung und stellt sicher, dass Edelmetallwaren den österreichischen Standards entsprechen.

Neue Zuständigkeit, bewährte Kontrolle

Die gesetzliche Grundlage für diese Aufgaben bildet das Punzierungsgesetz 2000. Mit der jüngsten Novelle wurde nun festgelegt, dass die Marktüberwachung des BEV – die bislang u. a. für Messgeräte und Verbraucherschutzprodukte zuständig war – künftig auch die Punzierungskontrolle übernimmt. Das bedeutet: Ab 1. August 2025 wird nicht mehr das Zollamt Österreich, sondern das BEV mit seinem Know-how in der Qualitätssicherung für korrekte Kennzeichnungen im Edelmetallbereich sorgen.

Konkret übernimmt die Gruppe Marktüberwachung künftig:

  • Durchführung und Koordination bundesweiter Kontrollen im Edelmetallhandel
  • Registrierung sogenannter Verantwortlichkeitspunzen, mit denen Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und Importeure oder gewerbliche Händlerinnen und Händler für die Kennzeichnungspflicht einstehen
  • fachliche Beratung bei der Erstellung neuer Punzen
  • Überprüfung und Dokumentation von Feingehalten

Wer muss punzieren – und wann?

Laut Gesetz sind alle in Österreich erzeugten oder importierten Edelmetallgegenstände zu prüfen und zu kennzeichnen, sofern sie bestimmte Feingehaltsgrenzen überschreiten (z. B. 585 für Gold, 800 für Silber). Die Verantwortung liegt dabei bei den Erzeugerinnen und Erzeugern (für ihre Produkte), den Importeurinnen und Importeuren (für eingeführte Ware), sowie bei Pfandleihhäusern und Versteigerungsbetrieben, die Schmuck von Privatpersonen verkaufen.

Die Prüfung darf auch durch sogenannte „Beauftragte“ erfolgen – das sind Dritte, die die Kontrolle im Namen des Verantwortlichen durchführen. Voraussetzung ist in jedem Fall eine registrierte Verantwortlichkeitspunze, die beim BEV (vormals beim Zollamt) zu beantragen ist.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Nicht jeder Edelmetallgegenstand muss punziert werden. Ausnahmen gelten z. B. für

  • sehr kleine oder technisch schwer punzierbare Stücke
  • antike Gegenstände, die vor 1938 gefertigt wurden
  • medizinisches oder technisches Edelmetall
  • Importe aus Staaten mit gleichwertigem Prüf- und Punzierungssystem (z. B. im Rahmen des EWR oder des sogenannten „CCM-Übereinkommens“)

Ziel: Transparenz, Sicherheit und Fairness im Handel

Mit der Neuverankerung im BEV wird die Punzierungskontrolle künftig in einem Umfeld geführt, das auf Marktaufsicht und technische Prüfdienstleistungen spezialisiert ist. Die Punzierungskontrolle bleibt also nicht nur ein Zeichen für Qualität, sondern ist künftig auch ein starkes Symbol für Verbraucherschutz in Österreich.