Digitale Transparenz im gesetzlichen Messwesen 10.10.2025 - Mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/1781 wird die Grundlage für mehr digitale Transparenz bei Produkten geschaffen. Der Digitale Produktpass soll für viele Produktgruppen verpflichtend werden und umfassende, maschinenlesbare Informationen liefern.
Der Digitale Produktpass soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Herstellung über den Handel bis hin zum Recycling – nachvollziehbare und interoperable Nachhaltigkeitsdaten verfügbar machen. So können nicht nur Behörden und Marktüberwachungsstellen, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher auf verlässliche Produktinformationen zugreifen.
Beitrag der gesetzlichen Metrologie in Österreich
Die Metrologie in Österreich ist gut aufgestellt, um diese europäische Initiative mit digitalen Vertrauensmechanismen und maschinenlesbaren Datenformaten für eichpflichtige Messgeräte zu unterstützen.
Wie im internationalen Beitrag „Digital transparency in legal metrology“ (OIML-Bulletin, April 2025) beschrieben, arbeitet das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen – BEV daran, bestehende Prüf- und Eichdaten in strukturierter und interoperabler Form bereitzustellen.
Diese maschinenlesbaren Ergebnisberichte können als verlässliche Datenquellen im Digitalen Produktpass dienen – etwa zur Dokumentation von Messgenauigkeiten, Konformitätsbewertungen oder Eichintervallen.
Durch die Verknüpfung mit nationalen Metrologie-Datenbanken und europäischen Standardisierungsprojekten kann zudem die technische und rechtliche Interoperabilität der Produktpass-Daten sichergestellt werden.
Damit leistet die Metrologie einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Digitale Produktpass nicht nur ein Instrument für Nachhaltigkeit, sondern auch für Vertrauen und Nachvollziehbarkeit wird.
Wie bereits im OIML-Bulletin betont, liegt die Stärke der Metrologie in verlässlichen Datenstrukturen, klaren Verantwortlichkeiten und einheitlichen Qualitätsstandards – zentrale Voraussetzungen für den Erfolg des Digitalen Produktpass.
Den vollständigen Beitrag des BEV finden Sie im OIML BULLETIN – VOLUME LXVI – NUMBER 2 – April 2025
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