BEV ist Teil des Netzwerkes der EU-Verbraucherbehörden 29.3.2021 - Schon bisher ist das BEV zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie für einen fairen Wettbewerb innerhalb der Wirtschaft aktiv. Das BEV überprüft die eichpflichtigen Messgeräte, überwacht die privaten Eichstellen und kontrolliert die Füllmengen von Fertigpackungen im Handel

Mit der am 26.3.2021 in Kraft getretenen Novelle zum Verbraucherbehördenkooperationsgesetz ist das BEV Teil des Netzwerks der Verbraucherbehörden der Europäischen Union und erhält zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen.

Dieses Netzwerk verfolgt das Ziel, grenzüberschreitende Verstöße gegen Verbraucherrecht effizient zu bekämpfen. Dies geschieht durch laufenden Informations- und Erfahrungsaustausch und wechselseitige Amtshilfe.

Neue Aufgaben
Das BEV ist nun unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:

  • Unlautere, d. h. insbesondere irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken
  • Verbot des Geoblocking
  • Preisauszeichnung allgemein und bei Preisen für Flugreisen

Neue Kompetenzen
Um seinen Aufgaben in diesem Netzwerk nachkommen zu können, ist das BEV u. a. berechtigt:

  • Auskünfte von Unternehmen zu erhalten und sich Dokumente vorlegen zu lassen
  • Nachschau vor Ort in Unternehmen zu halten
  • Unterlassungsklagen einzubringen
  • Strafbare Handlungen zur Anzeige zu bringen

Sie sind Konsument oder Konsumentin und sind Ihrer Ansicht nach von einer Rechtsverletzung mit grenzüberschreitendem Charakter (also nicht nur innerösterreichisch) bei einer der neuen Aufgaben des BEV betroffen?

Dann wenden Sie sich bitte

per Post an:

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Verbraucherbehördenkooperation
Schiffamtsgasse 1-3
1020 Wien

per E-Mail an:

vbk@bev.gv.at

Mehr Information: