Zeit- und Kostenersparnis durch Strukturierte Einbringung 01.10.2018 - Mit 1. Oktober wurde die "Strukturierte Einbringung" freigeschaltet, die neben Zeitersparnis und Vereinfachung eine Kostenreduktion um 30 Prozent bringt.

Bisher wurden Anträge und Urkunden - etwa für die Teilung oder Vereinigung von Grundstücken - als unstrukturiertes PDF eingereicht und in den Vermessungsämtern erfasst und kontrolliert und danach zur eventuellen Verbesserung nochmals an den Einbringer zurückgestellt. Dieser musste den korrigierten Plan dann nochmals einreichen. Das war mit Zeitaufwand und Kosten auf beiden Seiten verbunden.

Mit 1. Oktober 2018 sind die Novelle zur Vermessungsverordnung und die Vermessungsgebührenverordnung in Kraft getreten. Das BEV hat dabei einen weiteren Schritt in Richtung vollständiger Digitalisierung des Katasterführungsprozesses gesetzt. Mit der Freigabe der "Strukturierten Einbringung" ist es ab nun möglich, PDF/A-1b Dokumente mit Formularfeldern zur automatischen Datenübertragung beim Vermessungsamt einzubringen. Die Daten können dadurch vorab automatisch geprüft werden. Der Einbringer kann eventuell nötige Korrekturen noch vor der Einbringung durchführen: eine bedeutende Zeitersparnis.

Einbringer, die dieses neue Service nutzen, ersparen sich - gegenüber einer herkömmlichen Einbringung mit unstrukturierten Dokumenten - durch die neue Vermessungsgebührenverordnung Kosten von 30 Prozent.

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