Wie viel steckt wirklich drin? 22.11.2024 - Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen – BEV sorgt mit Fertigpackungskontrollen dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten bekommen, was auf der Verpackung versprochen wird. Ein aktueller Beitrag im ORF-Magazin „konkret“ gibt Einblicke.
Am 20. November wurde das BEV in das ORF-Magazin „konkret“ eingeladen. Anlass war die Zuschrift einer Konsumentin, die eine Unterfüllung bei einer Butterpackung bemerkte (229 statt 250 Gramm). Dieser Vorfall führte zu einem Beitrag, in dem der Fachkoordinator Fertigpackungskontrolle des BEV Einblicke in das Thema gab.
Was wird wie kontrolliert?
Die Fertigpackungskontrolle durch die Eichämter ist ein zentraler Bestandteil der Marktüberwachung und dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Fertigpackungen sind Produkte, die in Abwesenheit der Käuferinnen und Käufer abgepackt und verschlossen werden. Ihre Menge kann ohne Öffnen oder Veränderung der Verpackung nicht angepasst werden. Beispiele sind Lebensmittel, Kosmetika und Reinigungsmittel, aber auch Brennstoffe wie Pellets und Flüssiggas.
Die Kontrolle erfolgt durch regelmäßige Stichproben, die sowohl bei Herstellerfirmen und Importbetrieben als auch im Handel gezogen werden. Dabei wird das tatsächliche Füllvolumen gemessen, die Kennzeichnung überprüft und die Einhaltung der eichrechtlichen Anforderungen sichergestellt. Um gezielt vorzugehen, werden Produktgruppen definiert und bei auffälligen Beanstandungsquoten verstärkt kontrolliert.
Fazit
Die Fertigpackungskontrolle des BEV ist ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Markttransparenz. Die Stichprobenprüfungen, die sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch heimische Betriebe schützen, zeigen, wie entscheidend eine konsequente Marktüberwachung ist.
Mehr Infos zu dem Thema erfahren Sie auf unserer Website und in dem bereits erwähnten ORF-Beitrag „Mogelpackungen im Lebensmittelhandel“.