BEV sorgt für korrekte Füllmengen auf Weihnachtsmärkten 17.12.2024 - In der Vorweihnachtszeit duftet es wieder nach Punsch, Glühwein und Weihnachtskeksen. Doch wie viel Punsch landet tatsächlich im Häferl? Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen – BEV kontrolliert auch heuer die Füllstriche auf Punsch- und Glühweingläsern auf Österreichs Christkindlmärkten.
Der Füllstrich auf Punsch- und Glühweingläsern ist keine bloße Zierde: Er garantiert, dass Sie genau die Menge an Getränk erhalten, die Sie bezahlt haben. Gerade bei den oft stolzen Preisen für Punsch und Glühwein ist Transparenz ein Muss. Doch nicht immer entsprechen die Schankgefäße den Vorschriften. Häufig fehlen Füllstriche, oder sie sind falsch angebracht.
Welche Informationen müssen auf einem Schankgefäß angebracht sein?
Auf dem Schankgefäß sind das CE-Kennzeichen, eine Kennzeichnung mit „M“ und der Jahreszahl der Anbringung der Kennzeichnung (beide eingerahmt durch ein Rechteck), sowie eine vierstellige Zahl (im Bild 0103), die eindeutige Identifikation jener notifizierten Stelle entspricht, die das Konformitätsverfahren durchgeführt hat, anzubringen. Zudem muss eine Herstellerinformation angebracht sein.
Mit geschultem Auge und modernsten Messmethoden überprüft das BEV, ob:
- der Füllstrich korrekt angebracht ist.
- die Füllmenge bis zum Strich der angegebenen entspricht.
- die Anforderungen der Schankgefäßverordnung eingehalten werden.
Kommt es zu Verstößen, können Maßnahmen wie amtliche Verwahrung der Gläser oder Anzeigen bei den Behörden folgen.
Fairness und Konsumentenschutz im Fokus
Das Ziel der Kontrollen ist klar: Konsumentinnen und Konsumenten sollen das erhalten, was sie erwarten, und Anbieter auf den Märkten sollen sich an dieselben Regeln halten.
Ein Smalltalk-Thema für die Punschrunde
Das nächste Mal, wenn Sie mit Freundinnen und Freunden beim Punsch am Christkindlmarkt stehen, können Sie mit Ihrem Wissen punkten: Der kleine Strich auf dem Glas hat große Bedeutung – und das BEV sorgt dafür, dass er hält, was er verspricht.