Grundsteuerkataster

Der Grundsteuerkataster ist katastralgemeindeweise angelegt und dient der Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften und enthält die Benützungsarten, die Flächenausmaße und sonstige Angaben zur leichteren Kenntlichmachung der Grundstücke. Er besteht aus dem technischen Operat und dem Grundstücksverzeichnis. Im Gegensatz zum Grenzkataster besteht für Grundstücke des Grundsteuerkatasters keine Rechtssicherheit der Grenzen.