Die Gruppe Kataster
Das Aufgabengebiet der Gruppe Kataster umfasst die Koordination der Vermessungsämter mit den dazugehörigen Dienststellen und Außenstellen sowie die Angelegenheiten der Staatsgrenzen.
Der Kataster wird als öffentliches Register von den Vermessungsämtern als Vermessungsbörde geführt und weist die aktuellen und tatsächlichen Grundstücksverhältnisse hinsichtlich deren Grenzen, Lage, Größe und Nutzung aus. Zusammen mit dem Grundbuch dokumentiert der Kataster die Liegenschaftsverhältnisse der über 10 Millionen Grundstücke Österreichs. Mit dem Grenzkataster gibt es darüber hinaus seit 1969 die Möglichkeit, Grundstücksgrenzen rechtsverbindlich festzulegen, wiederzugeben und diese – auch bei Änderungen der Gegebenheiten in der Natur – wiederherzustellen.
Die Daten des Katasters und des Grundbuchs sind in der Grundstücksdatenbank abgespeichert. Die Übereinstimmung der Daten zwischen dem Kataster und dem Grundbuch wird über einen täglichen Abgleich der beiden Register sichergestellt.
Änderungen von Grundstücken durch Teilung oder Vereinigung werden durch Grenzvermessungen von Vermessungsbefugten oder in bestimmen Amtshandlungen auch von der Vermessungsbehörde selbst in Plänen dokumentiert, von der Vermessungsbehörde geprüft und bescheinigt und im Falle eigentumsrechtlicher Änderungen vom Grundbuch mit Beschluss eingetragen.
Über das Service kataster.bev.gv.at können über verschiedene Suchfunktionen die tagesaktuellen Katasterinformationen zu allen Grundstücken Österreichs online abgefragt werden.
Die Aufgaben der Vermessungsämter:
- Erhaltung und Aktualisierung des Festpunktfeldes
- Grenzvermessung und Planerstellung
- Auswirkungen von Bodenbewegungen auf den Kataster
- Planprüfung und Beurkundung
- Umwandlungsverfahren vom Grundsteuer- in den Grenzkataster
- Aktualisierung des Katasters sowie der Nutzungs-, Bodenschätzungs- und Adressdaten
- Führung des digitalen Katasterarchivs
- Beratung und Information in Katasterangelegenheiten
Die Standorte der Vermessungsämter:
Zum Aufgabengebiet der Gruppe Kataster gehören auch die vermessungstechnischen Angelegenheiten der Staatsgrenzen. Dabei werden Tätigkeiten zur Vermessung, Vermarkung und Überprüfung der Staatsgrenze, die Dokumentation der Staatsgrenze, Vertretung des BEV in den Staatsgrenzkommissionen und die Darstellung der Staatsgrenze im Kataster und in staatlichen Karten ausgeführt.