Die Gruppe Marktüberwachung
Zu den Aufgaben der Gruppe Marktüberwachung gehören die Koordination der Agenden auf dem Gebiet der Marktüberwachung, auf dem Gebiet der Verbraucherbehördenkooperation sowie die Tätigkeiten der Eichämter.
In der Marktüberwachung ist das BEV seit 2022 die Zentrale Verbindungsstelle in Österreich und führt selbst Marktüberwachungsaufgaben aus. Als Zentrale Verbindungsstelle für Marktüberwachung koordiniert das BEV die einzelnen österreichischen Marktüberwachungsbehörden zur Europäischen Kommission. Die langfristige Ausrichtung der Überwachung wird an die unterschiedlichen Produktsektoren am Markt angepasst und auf Basis nationalen Marktüberwachungsstrategie gemeinsam festgelegt. Für einen freien Warenverkehr in der Europäischen Union müssen alle Produkte den Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Union entsprechen.
Für bestimmte Produktsektoren ist das BEV als Marktüberwachungsbehörde direkt zuständig:
- Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- Elektrische Geräte inklusive Ökodesign und Energielabel
- Erzeugnisse in Fertigpackungen und Maßbehältnisse
- Geräte für explosionsgefährdete Atmosphären
- Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
- Maschinen
- Messgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung
- Produktkennzeichnung von Kristallglas, Schuhen und Textilien
- Sportboote
- Umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
Die Marktüberwachungsbehörde ergreift geeignete Maßnahmen, wenn die Gesundheit oder Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer gefährdet ist oder wenn die Harmonisierungsvorschriften nicht eingehalten werden. Die Marktüberwachungsbehörde agiert reaktiv, wenn es Verbraucherbeschwerden oder Beschwerden aus anderen Mitgliedsländern gibt. Unabhängig davon werden proaktiv Stichproben genommen und diese überprüft. In beiden Fällen kann die Marktüberwachungsbehörde in Folge etwa unangekündigte Inspektionen vor Ort durchführen, geeignete Korrekturmaßnahmen anordnen bzw. den Verkauf eines Produktes verbieten und einen Rückruf veranlassen.
Seit 2021 ist das BEV auch Teil des Netzwerkes der Verbraucherbehörden der Europäischen Union. Dieses Netzwerk verfolgt das Ziel, grenzüberschreitende Verstöße gegen europäisches und nationales Verbraucherrecht aufzuzeigen bzw. zu verhindern. Dies geschieht nicht nur durch einen laufenden Informations- und Erfahrungsaustausch, sondern insbesondere durch die wechselseitige Amtshilfe innerhalb bestimmter Fristen. Darüber hinaus sieht das Europarecht Mindestbefugnisse für die zuständigen nationalen Behörden vor, um zu gewährleisten, dass diese ihren Aufgaben auch wirksam nachkommen können. Das BEV ist berechtigt, Auskünfte von Unternehmen zu erhalten und sich Dokumente vorlegen zu lassen, Unterlassungsklagen einzubringen sowie strafbare Handlungen zur Anzeige zu bringen. Wie in den meisten Mitgliedstaaten der EU sind die Zuständigkeiten im Bereich Verbraucherbehördenkooperation auch in Österreich auf mehrere Behörden aufgeteilt.
Das BEV ist in Österreich für folgende Gebiete zuständig:
- Unlautere, d. h. insbesondere irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken
- Verbot des Geoblocking
- Preisauszeichnung allgemein und bei Preisen für Flugreisen
Die Eichämter leisten mit ihren Tätigkeiten einen sehr wesentlichen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb in der Wirtschaft und zum Konsumentenschutz. Durch die Marktüberwachung und die Überprüfung der Messgeräte werden einerseits das erstmalige Inverkehrbringen von Messgeräten und andererseits die korrekte Verwendung von bereits in Gebrauch befindlichen Messgeräten kontrolliert. Damit wird gewährleistet, dass die eichpflichtigen Messgeräte in der Produktion und im Handel auch die gesetzlichen Bestimmungen der Messgenauigkeit erfüllen.
Regelmäßige Stichprobenkontrollen bei der Herstellung, beim Import sowie in allen Vertriebsstufen von Fertigpackungen stellen sicher, dass die Packungen beim Inverkehrbringen tatsächlich die angegebene Füllmenge enthalten und keine Unterfüllung stattfindet. Im Rahmen der Fertigpackungskontrolle werden neben den Füllmengenanforderungen auch die Kennzeichnungselemente der Nennfüllmenge überprüft und die betrieblichen Kontrollmessgeräte überprüft.
Darüber hinaus stellen die Eichämter die Qualität der Arbeit privater Eichstellen durch technische Überwachung sicher und übernehmen selbst Eichungen an Messgerätearten, für die keine privaten Eichstellen ermächtigt sind.
In den Eichämtern sind auch die Energieberaterinnen und Energieberater des Bundes tätig. Diese betreuen die unterschiedlichen Dienststellen, Ämter und Behörden sowie Kasernen und Bundesschulen in Energiefragen. Ihre Aufgabe ist es, den Energieverbrauch bei Liegenschaften des Bundes zu analysieren und Einsparungspotenziale aufzuzeigen.
Weiters beraten die Energieberaterinnen und Energieberater die Bundesregierung bei der Planung von Energiesparmaßnahmen im Bund.
Die Standorte der Eichämter: